Rechtsmedizin
Rechtsmedizin
Juristische Fragestellungen, die medizinisch beantwortet werden müssen, werden zumeist durch die Rechtsmedizin bearbeitet, insbesondere die Frage nach Todesart, Todesumständen sowie Art und Ausmass erlittener Verletzungen – auch bei lebenden Personen. Es handelt sich um eine eigene Facharztrichtung. Sie ist deshalb nicht mit der Pathologie zu verwechseln, die klinische Fragestellungen beantwortet, Krankheiten und deren Zusammenhänge untersucht.
Um Fragen der Kausalität und rekonstruktive Fragestellungen beantworten zu können ist die exakte Befunderhebung an einem Unfallopfer notwendig. Erst aus der Differenzierung von Beispielsweise Hautabschürfungen, Hautunterblutungen, Weichteilquetschungen, Ablederungen, Kochenbrüchen und Vitalitätszeichen kann in Kombination mit den festgestellten unfalldynamischen und biomechanischen Eckdaten eine ganzheitliche Beurteilung erfolgen.